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FAQ zu Cashback und Steuern
Muss ich erhaltenes Cashback in meiner Steuererklärung angeben?
Für Privatpersonen gilt Cashback als Preisnachlass und muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bei Unternehmen kann es als Betriebseinnahme betrachtet werden, die zu versteuern ist.
Ist Cashback bei privaten Einkäufen steuerfrei?
Ja, bei privaten Transaktionen wird Cashback als Preisnachlass betrachtet und ist somit steuerfrei. Es mindert lediglich den Kaufpreis.
Wie wird Cashback bei geschäftlichen Einkäufen behandelt?
Unternehmen müssen Cashback als Betriebseinnahme erfassen und versteuern, da es sich um eine Einnahme handelt, die die Steuerlast beeinflussen kann.
Was ist bei gemischt genutzten Anschaffungen zu beachten?
Bei gemischter Nutzung muss der auf den geschäftlichen Teil entfallende Cashback-Anteil als Einnahme versteuert werden, während der private Anteil steuerfrei bleibt.
Welche Dokumentation ist für Cashback erforderlich?
Es ist wichtig, alle Transaktionen und Belege, die mit Cashback zu tun haben, sorgfältig aufzubewahren, insbesondere im geschäftlichen Bereich, um die steuerliche Behandlung korrekt nachweisen zu können.